Erste Schritte im Trauerfall

Ein Trauerfall im engeren Umfeld ist immer eine Ausnahmesituation, die emotional sehr belastend sein kann. Doch es ist sehr wichtig, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und die folgenden beiden Schritte erledigen. Denn so haben Sie umgehend einfühlsame Unterstützung an Ihrer Seite und müssen die Situation nicht alleine bewältigen.

Benachrichtigen Sie den Arzt oder Notdienst.

Der Arzt stellt offiziell den Tod fest und kümmert sich um die Todesbescheinigung. Diese benötigen wir später für die behördlichen Formalitäten.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal vor Ort diesen Schritt.

Kontaktieren Sie uns

Unter 05247 – 2326 oder 05247 – 2226 sind wir zu jeder Tages- und Nachtzeit persönlich für Sie erreichbar. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, erklären Ihnen in aller Ruhe das weitere Vorgehen und leiten natürlich unverzüglich alles Notwendige in die Wege.

Sie sind mit Ihren Sorgen nicht allein, sondern können jederzeit auf uns zählen.

Wichtige Unterlagen

Indem Sie die folgenden Unterlagen bereits zurechtlegen, erleichtern Sie uns die zügige Abwicklung der behördlichen Formalitäten:

  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bei Verheirateten und Verwitweten
  • Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten
  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Rentenunterlagen (Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen etc.)
  • Policen von vorhandenen Sterbegeld- oder Lebensversicherungen
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Gegebenenfalls Grabbrief oder Grabnummer
  • Gegebenenfalls Bestattungsvorsorgevertrag
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Wir sind Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Ein Zeichen für Qualität und Kompetenz. Vertrauen Sie auf unsere umfassende persönliche, fachliche und zuverlässige Betreuung.

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Wir sind qualifiziert und zertifiziert und garantieren Ihnen die Einhaltung der festgelegten Standards aller Bestattungsdienstleitungen. Diese werden intern und durch unabhängige Prüfer kontrolliert.